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AutorenbildGunther Schnerwitzki

FAQ im Arbeitsrecht

FAQ - 9 häufige Fragen im Arbeitsrecht


1. Frage: Was mache ich wenn mein Arbeitgeber mir kündigt?

Wenn man sich gegen eine Kündigung wehren möchte muss man auf jeden Fall innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag an dem man die Kündigung in die Hand oder in den Briefkasten erhalten hat, Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Jedwede außergerichtliche Reaktion ist sinnlos. Natürlich kann die Klageerhebung durch eine Gewerkschaft oder einen Anwalt erfolgen – wir sind gerne für Sie da.


2. Frage: Kostet eine Klage vor dem Arbeitsgericht Geld?

Wenn Sie die Klage persönlich z.B. über die Rechtsantragsstelle einreichen kostet das kein Geld. Möglicherweise schöpfen Sie aber selber Ihre rechtlichen Möglichkeiten mangels Rechtskenntnissen nicht aus. Wer in einer Gewerkschaft ist kann sich auch von Gewerkschaftsvertretern kostenlos vertreten lassen, ansonsten übernehmen Anwälte gerne diese Aufgabe. Wenn Sie wenig Geld haben können Sie Prozesskostenhilfe beantragen und diese übernimmt dann die Anwaltskosten, sowie die Gerichtskosten. Hilfreich sind auch Rechtsschutzversicherungen. Das Gute beim Arbeitsgericht ist, dass

1. in der I. Instanz der Verlierer nicht die Kosten des Gegners zahlen muss und

2. das Gericht bei Vergleichen – sind beim Arbeitsgericht sehr häufig – auf seine Kosten verzichtet.

Das Kostenargument sollte also niemanden von einer Klage beim Arbeitsgericht abhalten.


3. Frage: Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Das hängt davon ab, ob die Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung erfolgt oder nicht. Bei Massenentlassungen gibt es häufig einen Sozialplan, also eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über Abfindungszahlungen an die zu entlassenden Arbeitnehmer. Diese Abfindung steht Ihnen dann vertraglich zu und kann auch eingeklagt werden. Handelt es sich um eine Abfindung außerhalb eines Sozialplanes, hat man grundsätzlich keinen Abfindungsanspruch. Allerdings setzt eine rechtzeitig erhobene Kündigungsschutzklage den Arbeitgeber erheblich unter Druck, aus dem er sich dann häufig durch freiwillige Zahlung einer Abfindung freikauft. Man hat also keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, bei rechtzeitiger Kündigungsschutzklage wird aber häufig eine Abfindung gezahlt.


4. Frage: Werden Abfindungen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Eine Anrechnung von Abfindungen auf das ALG I erfolgt niemals, beim Bürgergeld wird die Abfindung aber als Einkommen angerechnet.


5. Frage: Wieviel Steuern muss ich auf meine Abfindung zahlen?

Das hängt davon ab, wieviel sonstiges Einkommen Sie in dem Jahr erhalten in dem Ihnen die Abfindung ausgezahlt wird. Das ist eine komplizierte Geschichte, bei der es auch Gestaltungsspielräume gibt. Wenn es um Abfindungen geht, sollten Sie sich auf jeden Fall fachkundig beraten lassen. Sozialabgaben werden bei Abfindungen auf jeden Fall niemals fällig.


6. Frage: Wieviel Urlaub steht mir zu?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Anspruch auf 4 Wochen Mindesturlaub. Das sind bei der weitverbreiteten 5 Tage Woche 20 Urlaubstage. Beginnt oder Endet das Arbeitsverhältnis mitten im Jahr, kann es zu einer Zwölftelung kommen, jedoch nicht immer. Arbeits- und Tarifverträge sehen häufig auch mehr Urlaub vor. Viele Menschen haben z.Bsp. 6 Wochen Urlaub. Die Zwölftelung ist dann häufig für die Urlaubswochen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen gesondert im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Das ist ziemlich kompliziert.


7. Frage: Wieviel Überstundenzuschlag muss gezahlt werden?

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag auf Überstunden gibt es nicht. Grundsätzlich sind Überstunden sowieso sehr problematisch weil der Arbeitgeber nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts nur unter strengen Voraussetzungen verpflichtet ist, überhaupt eine Vergütung für Überstunden zu zahlen. Wenn Sie Überstunden geltend machen wollen, müssen Sie dokumentieren können, wann die Überstunde konkret geleistet wurde, was Sie in dieser Zeit gemacht haben und wer die Überstunde angeordnet hat. Fehlen Ihnen diese diese Angaben, wird es ziemlich kompliziert. Wir bereiten Sie gerne.


8. Frage: Ich habe eine Abmahnung bekommen nach wieviel Abmahnung bekommt man eine Kündigung?

Es gibt keine Regel, wie oft man abgemahnt werden muss, bevor gekündigt werden kann. Das kann sehr unterschiedlich sein und in schwerwiegenden Fällen reicht eine einzige Abmahnung und in sehr schwerwiegenden Fällen darf sogar ohne vorherige Abmahnung wegen eines Fehlverhaltens gekündigt werden (z.Bsp. Diebstahl von Firmeneigentum).


9. Frage: Kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren und wenn ja wieviel Zeit habe ich dafür?

Selbstverständlich können Sie verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird, wenn Sie sie als ungerecht empfinden. Dabei ist aber zu bedenken, dass eine Diskussion in diesem Sinne, den in der Abmahnung verkörperten Konflikt noch weiter verschärft, weshalb es manchmal besser ist, sich erst einmal nicht zu wehren. Das sind strategische Überlegungen bei denen Sie sich beraten lassen sollten. Da Abmahnungen grundsätzlich in der Regel nach 2 Jahren ihre Wirkung verlieren, kann man sich auch nur 2 Jahre gegen sie wehren da sie danach ohnehin irrelevant sind.


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