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Erbrecht in Peine

Testament, Pflichtteil und Nachlass

Testament und Erbvertrag

Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie festlegen, wer Ihren Nachlass erhalten soll. Wir besprechen Ihre familiäre Situation, mögliche Pflichtteilsrechte und die Folgen verschiedener Gestaltungen. Anschließend formulieren wir eine klare Regelung und prüfen, welche Formvorgaben einzuhalten sind.

Nachlass und Erbschein

Nach einem Erbfall klären wir, wer Erbe ist und was zum Nachlass gehört. Wir prüfen Testamente, begleiten Erbscheinverfahren und helfen, Auskunfts- oder Herausgabeansprüche durchzusetzen.

Pflichtteil prüfen und durchsetzen

Wer durch Testament enterbt wurde, kann unter Umständen einen Pflichtteil verlangen. Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben und richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil und dem Nachlasswert. Wir prüfen Anspruch und Höhe, fordern Auskünfte an und vertreten auch Erben bei der Prüfung von Forderungen.

Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung

Mehrere Erben bilden zunächst eine Erbengemeinschaft. Gerade bei Immobilien oder unklaren Nachlasswerten entstehen schnell Konflikte. Wir klären Ihre Rechte, prüfen eine faire Aufteilung und begleiten die Auseinandersetzung des Nachlasses – außergerichtlich oder vor Gericht.

Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen um und verwaltet den Nachlass im Rahmen seiner Befugnisse. Wir beraten Sie, ob eine Testamentsvollstreckung zu Ihrer Nachlassplanung passt, und formulieren eine klare Anordnung im Testament. Erben und Testamentsvollstrecker unterstützen wir bei Fragen zur Durchführung und Rechnungslegung.

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